Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die beidseitig unterfertigte Mietvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2. Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer Preisliste. Diese kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinausgehende Zeiten gelangen die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.
3. Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur in Schriftform (E-mail) wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich (E-Mail) rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu drei 3 Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei
Stornokosten bis zu einer 1 Woche vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu drei 3 Tagen vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
Bei später eingehenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt (No Show) wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt. Von unseren Partnern erbrachte, im Mietpreis enthaltene Sonderaufwendungen werden immer und unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in Rechnung gestellt. Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum (E-mail Eingang) bei uns.
4. Leistungsrücktritt
Wir sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt auf Grund von Ereignissen ausserhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen z.B. witterungsbedingte Einflüsse, Umstände welche die Sicherheit der Fahrgäste gefährden oder technische Ausfälle. Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nichtbeibringung einer vereinbarten Anzahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, von der Erbringung unserer Leistung zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich. Der Restbetrag wird: a) entweder so rechtzeitig auf unser Bankkonto überwiesen, dass dieser am letzten Werktag vor Fahrtantritt endgültig gutgeschrieben wird, oder b) direkt bei Fahrtantritt (Abholung des ersten Gastes) beim Chauffeur in bar beglichen. Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich; bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.
6. Mietbeginn und -ende, Mietdauer
Mietbeginn ist der in der Mietvereinbarung genannte Zeitpunkt (abfahrt Volg, Niederuster). Verlängerungen sind nur nach Massgabe der aktuellen Terminsituation möglich und können nicht generell zugesichert werden. Mietende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt (Ankunft Volg, Niederuster), Es entstehen keine Mehrkosten, sollte es bei der Rückfahrt nach dem Mietauftrag zu Verzögerungen kommen. Es gilt das vereinbarte Mietende gemäss Vertrag. Verlängerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet und sind bei Mietende zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist eine halbe Stunde. Jede angefangene verlängerte halbe Stunde wird voll (50% des Stundensatzes) verrechnet. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des Kunden.
7. Beförderungsbedingungen
Es besteht keine Beförderungspflicht. Fahrgäste sind an die Weisungen des Chauffeurs gebunden. Die Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergrösse von weniger als 150cm unterliegt der Verantwortung des Fahrgastes. Es können keine Kindersitze befestigt werden. Das Auto führt keine Sicherheitsgurte. Wenn Fahrgäste unseren Weisungen oder jenen unseres Chauffeurs zuwiderhandeln sind wir berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen. Dies gilt sinngemäss auch dann, wenn eine Gefährdung nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder der Sicherheit des Strassenverkehrs (z.B. durch vom Fahrgast verursachte Beeinträchtigung des Chauffeurs) vorliegt. In diesem Fall berechnen wir den vollen vereinbarten Mietpreis samt aller Nebenleistungen. Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nur in Vereinbarung mit uns gestattet. Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unserer vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich; eventuelle Schäden durch die Anbringung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Sitzplätze und Rauchen
Es stehen maximal 3 Sitzplätze zur Verfügung. Das rauchen im Fahrzeug ist verboten (Rauchpausen jederzeit möglich).
9. Weitere Kosten und Bewilligungen
Fähretickets, Bahnverladekosten und weitere ausserordentliche Kosten (ohne Autobahnvignette) gehen zu lasten des Mieters und muss am Ende der Mietdauer beglichen werden. Der Mieter ist dafür besorgt, dass sämtliche Bewilligungen (z.B. Zufahrten mit Fahrverbot) vorgängig eingeholt werden. Führt die Strecke durch unwegsames Gelände, entscheidet der Chauffeur was machbar ist.